1. Bahnbetrieb:
Der Radrennbahnbetrieb der RSG Augsburg e.V. wird durch diese Bahnordnung geregelt. Für den Wettkampfbetrieb gilt ergänzend die Sportordnung des Bund Deutscher Radfahrer (BDR).
Die Bahnaufsicht ist mit der Durchführung und Überwachung des Bahnbetriebes beauftragt. Ihren Anweisungen ist Folge zu leisten. Das Nichteinhalten der Bahnordnung bzw. das Nichtbefolgen der Anweisungen der Bahnaufsicht führt zum Ausschluß vom Fahrbetrieb an diesem Trainingstag. Bei wiederholten Verstößen kann ein dauerhaftes Fahrverbot durch den Vorstand der RSG Augsburg verhängt werden. Damit erlischt gleichzeitig die Gültigkeit der Trainingskarte ohne Kostenrückerstattung.
Das Befahren der Bahnanlage ist nur zu den von der RSG Augsburg festgesetzten Zeiten erlaubt. Das Befahren der Tennisplätze ist nicht gestattet. Soweit der Bahnbetrieb einen Aufenthalt auf den Tennisplätzen erforderlich macht, sind diese nach den Anweisungen der Bahnaufsicht ggf. abzudecken.
Das Betreten der Bahn ist grundsätzlich untersagt. Das Anhalten an der oberen Bahnbegrenzung (Bande), das Sitzen, sowie das Ablegen von Gegenständen auf ihr ist ebenfalls untersagt.
Jede Verunreinigung der Bahnanlage ist zu vermeiden. Das Spucken und Schneuzen auf der Bahn ist verboten.
2. Bahnbenutzung:
Für die Bahnbenutzung ist der Erwerb einer Trainingskarte erforderlich. Hierdurch wird die Bahnordnung anerkannt. Die Trainingskarte ist auf Verlangen der Bahnaufsicht sofort vorzuzeigen. Für Mitglieder der RSG Augsburg gelten besondere Regelungen.
Die Bahnbenutzung erfolgt auf eigene Gefahr. Ansprüche gegenüber der RSG Augsburg oder der Bahnaufsicht wegen technischer Mängel an der Bahn oder an anderem Vereinseigentum, mangelnder Bahnaufsicht, schuldhaftes Verhalten anderer Bahnbenutzer oder sonstigen Gründen sind ausgeschlossen.
Für die Bahnbenutzung ist grundsätzlich ein Bahnrad nach den UCI-Bestimmungen erforderlich. Das Bahnrad muß in sicherem Zustand sein. Die Bahnaufsicht hat das Recht, den sicheren Zustand zu überprüfen. Die Benutzung von Rädern mit mangelhaft aufgeklebten Reifen ist verboten. Bei der Bahnaufsicht können Leihräder angemietet werden.
3. Fahrbetrieb:
Jeder Fahrer hat sich vor Fahrtbeginn in die aufliegende Anwesenheitsliste einzutragen. Es besteht Helmpflicht.
Das Auffahren auf die Bahn sollte im Bereich der Geraden erfolgen. Der Auffahrende darf dabei Fahrer, die sich bereits auf der Bahn befinden, nicht behindern.
Das Verlassen der Bahn sollte möglichst zur Geradenmitte hin erfolgen. Unter keinen Umständen darf im Bereich der Kurven-Sicherheitszonen (Teppich bzw. Cote d`Azur bis zur schwarz-gelb markierten Linie) abgestiegen werden.
Beim Fahren ist die gerade Fahrlinie einzuhalten. Das Überholen hat rechts zu erfolgen, dabei dürfen nachfolgende Fahrer nicht behindert werden.
Fahren mehrere Gruppen gleichzeitig auf der Bahn, so fährt die schnellere Gruppe immer auf der höheren Fahrlinie. Das Einreihen in eine Gruppe erfolgt durch Hochfahren in eine höhere Fahrlinie als diese Gruppe. Nach dem Passieren erfolgt das Einreihen hinter dem letzten Fahrer. Das Ablösen in der Gruppe erfolgt durch Hochfahren des Führenden in eine höhere Fahrlinie als diese Gruppe. Der nachfolgende Fahrer der Gruppe fährt dann links (innen) an dem ablösenden Fahrer vorbei an die Spitze. Der abgelöste Fahrer ordnet sich am Ende der Gruppe ein.
Bei Derny-Betrieb darf kein Fahrer über dem Derny fahren, außer er will sich hinter der Dernyreihe einordnen.
Augsburg, im Oktober 2009
Die Vorstandschaft


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