Schnelle Runden drehn

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Daten zur Radrennbahn

Länge: 200 Meter
Baujahr: 1988
Material: Holz
Geschlossene Halle
Ganzjähriger Betrieb

Freies Training unter Einhaltung der 2G-plus-Regelung ab Freitag, den 17.12.2021

NEU: Nach einer Auffrischimpfung („Boosterimpfung“) entfällt die Testpflicht.


Der Bayerische Ministerrat hat beschlossen, dass die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) bis einschließlich 12. Januar 2022 verlängert wird. Der Zutritt zu Indoor -Sportstätten ist damit weiterhin nur unter Einhaltung der 2G-plus-Regelung möglich. Wir werden die Bahn deshalb ab Freitag, den 17.12.2021 wieder für das freie Training öffnen.

Was muss ich zum Training mitbringen?

Einen gültigen Nachweis über den Impf- oder Genesenenstatus und zusätzlich einen schriftlichen oder elektronischen negativen Nachweis

  • eines PCR-Test, PoC-PCR-Tests oder eines Tests mittels weiterer Methoden der Nukleinsäureamplifikationstechnik, der vor höchstens 48 Stunden durchgeführt wurde
  • oder eines PoC-Antigentests, der vor höchstens 24 Stunden durchgeführt wurde.

Wo und bei wem muss ich die Nachweise vorzeigen?

Die oben genannten Nachweise müssen im Eingangsbereich dem Bahndienst vorgezeigt werden. Außerdem müssen sich die Teilnehmer in die dort ausliegende Anwesenheitsliste eintragen. Unter keinen Umständen darf der Innenbereich der Bahn eigenmächtig betreten oder nach dem Bahndienst gesucht werden. Falls sich der Bahndienst nicht im Eingangsbereich aufhält, kann mit der aufgestellten Rundenglocke nach ihm geklingelt werden.

Bitte unterstützt uns und haltet euch an diese Vorgaben – Wer dagegen verstößt und trotzdem in den Innenraum geht, „fliegt“ für diesen Abend raus. Bei mehrmaligem Verstoß wird bis zu einer Neuregelung der erforderlichen Maßnahmen ein ständiges Betretungsverbot ausgesprochen, egal ob Mitglied oder Trainingskartenbesitzer.

Ist es auch möglich vor Ort und unter Aufsicht einen Selbsttest durchzuführen?

Nein, das ist leider nicht möglich. Bei den auf der Bahn vorherrschenden Temperaturen kann die sichere Auswertung der Tests nicht gewährleistet werden. Außerdem können wir den damit verbundenen Aufwand mit unseren ehrenamtlichen Mitteln auch nicht stemmen.

Entfällt nach einer Auffrischimpfung („Boosterimpfung“) die Testpflicht?

Ja, wer nach seiner vollständigen Immunisierung eine weitere Auffrischimpfung erhalten hat („Booster“), erhält auch ohne einen ergänzenden Test Zugang zu Bereichen, die nach 2G plus zugangsbeschränkt sind. Die Auffrischimpfung ersetzt dann den Test (auch PCR).

Gibt es Sonderregelungen für Schüler?

Ja, die bisherige Ausnahme von 2G bei sportlicher Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird zunächst bis zum Ablauf des 09. Februar 2022 weitergewährt. 

 

Vielen Dank für das Verständnis,

 

Die Vorsitzenden

RSG Augsburg

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