Unter folgenden Links können weitere Informationen zum Ablauf des Südvergleiches 2022 abgerufen werden:
Schnelle Runden drehn
Keine Lust aufs Wintertraining im Freien? Auf der überdachten Radrennbahn in Augsburg verfliegen die Kilometer im Nu' - egal ob es draußen regnet oder schneit! Interessiert? Dann einfach Kontakt mit uns aufnehmen und Termin vereinbaren!
Jetzt Anmelden!Daten zur Radrennbahn
Länge: 200 Meter
Baujahr: 1988
Material: Holz
Geschlossene Halle
Ganzjähriger Betrieb
Unter folgenden Links können weitere Informationen zum Ablauf des Südvergleiches 2022 abgerufen werden:
Der Südvergleich stellt auch in diesem Jahr wieder den Saisonauftakt für die Bahnrennen im Peter-Krauß-Velodrom dar.
In den Altersklassen U15 m/w und U17 m/w können Nachwuchssportler ihre Leistungsentwicklung in einem Omnium überprüfen. Geplant sind die Disziplinen Einerverfolgung, Ausscheidungsfahren, Scratch und Punktefahren.
Im Rahmenprogramm finden Wettbewerbe für die Altersklasse U13 m/w statt.
Die Ausschreibung kann unter folgendem Link eingesehen: Ausschreibung Südvergleich 2022
Sportler aus Bayern können sich direkt über die dort genannte Meldeadresse anmelden (bitte Name, Verein, UCI-ID und Altersklasse angeben!), andere Landesverbände auf Einladung – bitte geschlossen über Landesverband melden.
Wir freuen uns auf spannende Wettkämpfe und hoffen euch möglichst zahlreich in Augsburg begrüßen zu können.
In diesem Jahr sind wieder Zuschauer zugelassen – der Eintritt ist wie immer frei.
Am zweiten März Wochenende begrüßt euch die RSG Augsburg herzlich zu unserem ersten Lehrgangswochenende dieses Jahr.
Folgende Inhalte erwarten euch:
Massenstart Disziplinen, Verfolgung und Sprint.
Die genauen Trainingsinhalte findet ihr im Ablaufplan.
Wann:
Wo:
Peter-Krauß-Velodrom
Eisackstraße 14 a,86165 Augsburg
Preise:
Anmeldung:
Bitte beachten: Am Dienstag, den 11. Januar entfällt das Vereinstraining aufgrund von Wartungsarbeiten an der Radrennbahn.
NEU: Nach einer Auffrischimpfung („Boosterimpfung“) entfällt die Testpflicht.
Der Bayerische Ministerrat hat beschlossen, dass die 15. Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (15. BayIfSMV) bis einschließlich 12. Januar 2022 verlängert wird. Der Zutritt zu Indoor -Sportstätten ist damit weiterhin nur unter Einhaltung der 2G-plus-Regelung möglich. Wir werden die Bahn deshalb ab Freitag, den 17.12.2021 wieder für das freie Training öffnen.
Was muss ich zum Training mitbringen?
Einen gültigen Nachweis über den Impf- oder Genesenenstatus und zusätzlich einen schriftlichen oder elektronischen negativen Nachweis
Wo und bei wem muss ich die Nachweise vorzeigen?
Die oben genannten Nachweise müssen im Eingangsbereich dem Bahndienst vorgezeigt werden. Außerdem müssen sich die Teilnehmer in die dort ausliegende Anwesenheitsliste eintragen. Unter keinen Umständen darf der Innenbereich der Bahn eigenmächtig betreten oder nach dem Bahndienst gesucht werden. Falls sich der Bahndienst nicht im Eingangsbereich aufhält, kann mit der aufgestellten Rundenglocke nach ihm geklingelt werden.
Bitte unterstützt uns und haltet euch an diese Vorgaben – Wer dagegen verstößt und trotzdem in den Innenraum geht, „fliegt“ für diesen Abend raus. Bei mehrmaligem Verstoß wird bis zu einer Neuregelung der erforderlichen Maßnahmen ein ständiges Betretungsverbot ausgesprochen, egal ob Mitglied oder Trainingskartenbesitzer.
Ist es auch möglich vor Ort und unter Aufsicht einen Selbsttest durchzuführen?
Nein, das ist leider nicht möglich. Bei den auf der Bahn vorherrschenden Temperaturen kann die sichere Auswertung der Tests nicht gewährleistet werden. Außerdem können wir den damit verbundenen Aufwand mit unseren ehrenamtlichen Mitteln auch nicht stemmen.
Entfällt nach einer Auffrischimpfung („Boosterimpfung“) die Testpflicht?
Ja, wer nach seiner vollständigen Immunisierung eine weitere Auffrischimpfung erhalten hat („Booster“), erhält auch ohne einen ergänzenden Test Zugang zu Bereichen, die nach 2G plus zugangsbeschränkt sind. Die Auffrischimpfung ersetzt dann den Test (auch PCR).
Gibt es Sonderregelungen für Schüler?
Ja, die bisherige Ausnahme von 2G bei sportlicher Eigenaktivität zugunsten minderjähriger Schüler, die regelmäßig getestet werden, wird zunächst bis zum Ablauf des 09. Februar 2022 weitergewährt.
Vielen Dank für das Verständnis,
Die Vorsitzenden
RSG Augsburg
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